Für die Behandlung in unserer Praxis benötigen wir grundsätzlich eine Überweisung für die Chirurgie durch Ihren Hausarzt oder einen anderen Facharzt. Die Behandlung erfolgt für alle gesetzliche Krankenversicherungen.Auch für die Erstellung von Röntgenbildern. Röngtenleistungen auf Überweisung mit dem Aufdruck “Radiologie” können wir in unserer Praxis nicht durchführen.Ausnahme ist die Vorstellung in unserer Praxis nach einem Arbeits- oder Wegeunfall. Nur diesem Falle,dem so genannten Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren ist eine Erstvorstellung bei uns ohneÜberweisung möglich.Gleiches trifft für privat Krankenversicherte mit freier Arztwahl zu.Wir bemühen uns, die Wartezeiten in unserer Praxis möglichst kurz zu halten. Dies erfordert eine straffeOrganisation. Um, auch in Ihrem Interesse, die Abläufe möglichst effektiv zu gestalten, bitten wir um telefonische Vereinbarung eines Behandlungstermines unter der Rufnummer:02421 2803 500